Kündigung von Sachversicherungen

Private Haftpflicht, Hausrat, Gebäude, Tier und Rechtschutzversicherung

Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es?
Grundsätzlich verlängern sich Versicherungsverträge die für die Dauer von mindestens einem oder mehrere Jahre abgeschlossen werden, automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht fristgerecht durch eine Kündigung beendet werden.

Ordentliche Kündigung
Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.

Außerordentliche Kündigung

Bei Prämienerhöhung
Erhöht der Versicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge, so kann der Versicherungsnehmer innerhalb 1 Monats nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Dies gilt für Abschlüsse nach Juni 1994. Für Abschlüsse davor gelten Sonderrechte.

Im Schadenfall
Hat der Versicherer einen Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag seitens des Versicherungsnehmers oder Versicherers gekündigt werden. Die Kündigung muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen. Diese kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode erfolgen.